Abmahnung eines sb Mitarbeiters (Umgang mit Arbeitgeber)

Heinrich, Sunday, 21.06.2015, 12:12 (vor 4142 Tagen) @ xray

Hallo,

du erkennst, es ist immer gut, wenn die SBV im Rahmen von Schwerbehindertenversammlungen die betroffenen Koll. auch über die rechtlichen Grundsätze und auch über die Beteiligungsrechte und möglichen Unterschiede zwischen denen von Schwerbehinderten und Nichtbehinderten aufklärt. Auch, dass sie sich besser immer rechtzeitig an die SBV wenden.

Es ist hier dann auch nicht falsch einen Vertreter des BR als Fachreferent mit einzuladen.


Ach ja, bespreche auch mit dem BR einmal den § 84 Abs 1 SGB IX und auch warum er hier diesen nicht eingefordert hat. Ggf. sollte ein BRM auch einmal zu einem SGB IX Seminar.


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