Arbeitserprobung nach langer EU Rente (Rente / Pension / ATZ)

Hans, Hessen, Thursday, 29.10.2015, 09:28 (vor 3101 Tagen)

Hallo zusammen,
ich habe eine schwerbehinderte Kollegin, welche von 2006 - 31.12.2014 eine EU Rente
bezogen hat. Durch die lange Dauer waren alle Qualifikationen welche sie zur Ausübung braucht erloschen. Somit konnte sie nicht wie selbst von ihr geplant einfach ab 01.01. wieder bei uns anfangen. Ihr alter Arbeitsplatz hat sich natürlich im Laufe der Zeit sehr verändert. Ausserdem sind alle Stellen besetzt. Trotzdem hat man ihr eine Arbeitserprobung welche durch die AfA finanziert wurde ermöglicht.
Die Erprobung ging bis 30.06.2015. Seit 01.07.2015 beziehtsie wieder Gehalt.

Meine Fragen....
Wie sieht ihr Urlaubsanspruch für 2015 aus? Zählt bis 30.06. nur der gesetzliche Mindesturlaub und ab 01.07. der des tariflichen des AG ? ( plus noch der gesetzl Mindesturlaub aus 2014 gem. BAG Urteil).

Kann sie verlangen, dass sie nur auf ihrem alten Arbeitsplatz eingesetzt werden darf, obwohl der AG im Moment keine Planstelle dafür hat?
Kann sie andere Job-Angebote des AG ablehnen, welche eine niedrigere Gehaltsgruppe haben als sie ? Kann der AG hier von seinem Direktionsrecht gebrauch machen unter Einhaltung der für sie geltenden Einschränkungen?

Gruß
Hans


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