Arbeitserprobung nach langer EU Rente (Rente / Pension / ATZ)

Hans, Hessen, Monday, 02.11.2015, 11:41 (vor 3091 Tagen) @ albarracin

Sorry,
evtl. ist da was falsch rübergekommen.
Der Angebotene Job ist eine Gehaltsstufe niedriger.
Die Höhe der Vergütung bleibt gleich der alten.
Die Jahressteigerungen sind in der niedrigerren Gehaltsklasse höher als in der jetzigen.

Die Aufgabenstellung ist im Hinblick auf die Behinderung und die Einschränkungen
gut vereinbar.

Der jetzige Job welcher ihr früherer war und zur Arbeitserprobung genommen wurde, erfüllt nicht die Vorgaben der Einschränkungen. Faktisch müsste der AG ihr eine andere Tätigkeit suchen. Was er ja auch tut, zumal keine Planstellen frei sind.

Die Kollegin lehnt aber eine Umsetzung ab.
Da sie nicht mehr vollschichtig arbeiten kann, ist sie bei den Zeiten in denen die
Hauptarbeit ist nicht einsetzbar.
Im angebotenen Job würde dies nicht hinderlich sein.

Geld verliert sie also auf keinen Fall.


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