Arbeitserprobung nach langer EU Rente (Rente / Pension / ATZ)

Hans, Hessen, Thursday, 29.10.2015, 11:10 (vor 3102 Tagen) @ albarracin

Zunächst mal vielen Dank für die Antwort.

Die Kollegin hat eine psychische Erkrankung und war deshalb fast 10 Jahre in EU Rente.
Im Vorfeld..also 2014 wurden vom Berufsförderungswerk erweiterte Belastungserprobungen gemacht.
Als Empfehlung ging daraus hervor, dass die Kollegin grundsätzlich wieder arbeitsfähig ist, allerdings mit Einschränkunen...diese sind....keine Stressbelastung...kein Schichtdienst...und keine Vorgesetztenposition.

All diese aufgeführten Einschränkungen treffen aber auf den Arbeitsplatz zu, sodass eigentlich der AG die Kollegin dort schon garnicht einsetzten darf, da er ja sonst gegen die Vorgaben handeln würde.
Somit bleiben also nur Bereiche in denen kein Schichtdienst gemacht wird und die anderen Einschränkungen beachtet werden können.

Die durchgeführte Maßnahme wurde in Absprache bzw. mit Förderung durch den IFD und die AfA durchgeführt. Alle waren im Vorfeld beteiligt. Die Arbeitsinhalte des alten Arbeitsplatzes hatten sich im laufe von 10 Jahren maßgeblich geändert, ausserdem existiert die Arbeitsstelle welche die Kollegin besetzt hatte in dieser Form nicht mehr. Etwas "freihalten" fast 10 Jahre was nicht mehr in dieser Form existiert ist nicht dem AG zumutbar. Er hätte ja auch die Abteilung schliessen können und sie unter neuem Namen wieder bzw. mit erweitertem Aufgabengebiet wieder öffnen können.

Ich bin schon der Meinung, dass alle Beteiligten in diesem speziellen Fall versucht haben hier das beste für die Kollegin darzustellen.
Ich habe allerdings die Befürchtung dass die Kollegin auf die Beschäftigung in ihrer in der alten Form nicht mehr existierrenden Abteilung bestehen wird.

Hans


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