Arbeitserprobung nach langer EU Rente (Rente / Pension / ATZ)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 02.11.2015, 12:16 (vor 3097 Tagen) @ Hans

Hallo,

Sorry,
evtl. ist da was falsch rübergekommen.

Ich hatte es schon so verstanden

Der Angebotene Job ist eine Gehaltsstufe niedriger.

Es ist also eine Herabstufung

Die Höhe der Vergütung bleibt gleich der alten.
Die Jahressteigerungen sind in der niedrigerren Gehaltsklasse höher als in der jetzigen.

Ob die ANin sofort herabgestuft wird oder aber im Laufe der Zeit "abgeschmolzen" wird, ist unerheblich. Auch das "Abschmelzen" ist dann ggfs. eine Änderung von arbeits- und/oder tarifvertraglichen Bedingungen. Grundsätzlich unproblematisch ist lediglich der Wegfall von Zeit- oder Schichtzuschlägen


Die Kollegin lehnt aber eine Umsetzung ab.

Was ihr gutes Recht ist, wenn sie Geld verliert.

Da sie nicht mehr vollschichtig arbeiten kann, ist sie bei den Zeiten in denen die
Hauptarbeit ist nicht einsetzbar.

Das spielt nicht unbedingt eine Rolle, wenn es um einen vergleichbaren Arbeitsplatz geht. Da geht es in erster Linie um Arbeitsinhalte und weniger um konkrete Arbeitszeit


Geld verliert sie also auf keinen Fall.

Natürlich verliert sie lt. Deiner Darstellung durch die "Abschmelzung" Geld und landet auf einem niedrigeren Entgeltniveau.

Nochmal: Wenn die ANin mit den Konditionen der Umsetzung unzufrieden ist, ist es ihr gutes Recht, das arbeitsrechtlich überprüfen zu lassen. Es gehört zu Deinen Aufgaben als SBV, sie auf dieses Recht hinzuweisen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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