Arbeitserprobung nach langer EU Rente (Rente / Pension / ATZ)

Hans, Hessen, Monday, 02.11.2015, 08:54 (vor 3098 Tagen) @ albarracin

Die Kollegin hat vom AG einen Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung angeboten bekommen. Die Vorgaben des durch die bestehenden einschränkungen können dort umgesetzt werden. Die Höhe der Bezüge bleibt unverändert. Da der neue Arbeitsplatz allerdings mit einer Lohngruppe weniger dotiert ist, wird sie in vorraussichtlich zehn Jahren bedingt durch die Stufensteigerungen erst gegenüber der alten Lohngruppe benachteiligt.

Die Frage wäre: Muss sie auf einem Arbeitsplatz mit der GLEICHEN Lohngruppe eingesetzt werden? Oder ist es dem AG überlassen ihr per Weisungsbefugnis ihr einen anderen Arbeitsplatz zuzuweisen, der ihren Fähigkeiten und Einschränkungen entspricht?
Hier finde ich im Gesetz nicht unbedingt eine klare Aussage. Fakt ist, auf dem alten Arbeitsplatz ist keine Planstelle offen und im laufe der Zeit wurde die Abteilung verkleinert, sodass auch andere Kollegen umgesetzt werden mussten.

Ein Angebot des AG auf einen anderen Arbeitsplatz liegt vor, die Kollegin verweigert diesen aber.

Hans


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