Betriebsvereinbarung - freiwillige soziale Leistungen (Umgang mit Arbeitgeber)

Heinrich, Tuesday, 16.02.2016, 15:37 (vor 3015 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,


wo siehst Du den Rechtsgrund, dass wenn es eine neue Maßnahme wäre, hier dass der AG hier den § 92 beachten müsste.

Denn es geht, ginge nur um einen Zuschuss für AN (alle gleich) welche die Kantiene in Anspruch nehmen. Es besteht ja KEINE Pflicht der Inanspruchnahme.

Anders wäre es, wenn die Kantiene bedondere und damit teuere Essen anbieten würde für AN welche auf Sondernahrung angewiesen wären. Dann könnte es mit § 81, 4 begründet werden. Dann hier mit dem Ziel in diesen Fällen ggf höherer Zuschuss.


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