Betriebsvereinbarung - freiwillige soziale Leistungen (Umgang mit Arbeitgeber)

JS, Land Brandenburg, Tuesday, 16.02.2016, 19:45 (vor 3015 Tagen) @ Heinrich

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich sehe hier durchaus eine besondere Betroffenheit eines SB,
nämlich wenn hier eine Ungleichbehandlung für den Fall eintreten würde, dass der „betroffene“ MA, der behinderungsbedingt diesen neuen gewährten Vorteil nicht nutzen kann und - was ja der Fall wäre - damit eine Schlechterstellung erfahren würde.

Hier ließe sich doch im Rahmen der freiwilligen BV eine Regelung realisieren für den Fall, dass die Nutzung der Kantine behinderungsbedingt nicht möglich und objektiv ausgeschlossen ist,
eine vernünftige Alternative (Regelung) gefunden würde, die anstelle der Bezuschussung Anwendung findet…
...es sei natürlich jedem MA freigestellt, betrieblich zugesicherte Möglichkeiten und finanzielle Unterstützungen zu nutzen oder nicht, nur sollte jeder MA dann auch tatsächlich obj. die Möglichkeit dazu erlangen können (vgl. § 81 Abs. 2 SGB IX = Einhaltung des AGG i.V. mit § 95 Abs. 2 und 4 sowie § 80 BetrVG Allg. Aufgaben des BR = darauf achten, dass bestehende Gesetzte eingehalten werden).
Insofern hätte die SBV hier im BR eine Möglichkeit zur Argumentation und der BR die Aufgabe, diese einfließen zu lassen.

MFG JS


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