Informationspflicht durch AG (Einstellung)

raabigramm030, Berlin, Tuesday, 15.03.2016, 22:04 (vor 3874 Tagen)

Hallo liebe Forum-Mitglieder,

ich habe ein Problem, mit dem ich nicht ganz weiterkomme.

Heute rief mich eine sb Kollegin an und teilte mir mit, dass sie sich intern auf eine Stelle beworben. Ich war etwas verwundert, weil ich darüber nicht informiert worden (durch die Personalverwaltung bzw. den Arbeitgeber).
Sonst hätte ich das Recht in Anspruch genommen, an den Vorstellungsgesprächen dabei zu sein. Die Kollegin teilte mir mit, dass wohl alle Bewerber gleich qualifiziert sind. Ende der Woche soll auch schon die Entscheidung fallen.

Nun wollte ich mich beim Personalleiter erstmal darüber informieren, warum ich über die Bewerbung nicht informiert wurde. Darauf kam nur die Antwort, dass wenn die Kollegin es nicht in die Bewerbung oder in den Lebenslauf schreibt, dann kann es schon mal passieren. Man gucke ja nicht immer in die Personalakten, wenn eine interne Bewerbung eingeht, ob der Mitarbeiter schwerbehindert ist. Über diese Aussage war ich erstmal etwas sprachlos.

Nun aber meine Frage(n):

1.) Kann ich die Aussage so hinnehmen, dass man nicht in die Personalakte schaut, ob der Mitarbeiter schwerbehindert ist?
2.) Was für Möglichkeiten habe ich allgemein jetzt noch? Immerhin konnte ich mir ja kein Bild über die anderen Bewerber machen.

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!


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