Informationspflicht durch AG (Einstellung)

heinrich55, Wednesday, 24.08.2016, 18:53 (vor 3712 Tagen) @ ciralifan

Hallo.

wir haben bei uns einen Mitarbeiter über Zeitarbeit beschäftigt, welcher nicht schwerbehindert ist, allerdings einen GdB weniger als 50 hat. Dieser möchte sich jetzt bei uns bewerben.

Bin ich dann als SBV involviert oder nicht wegen Zeitarbeit?

Hat der AG mir dann die Bewerbung mitzuteilen? Der Mitarbeiter ist ja jetzt nicht schwerbehindert.

Vielen Dank.


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