Informationspflicht durch AG (Einstellung)
Hallo rollo und garda,
ein interner Bewerber (Kollegin oder Kollege), der sich um eine Stelle bewirbt, möchte gerne den ausgelobten Arbeitsplatz erhalten und sich nicht mit dem Arbeitgeber in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren über eine nichterfolgte Versetzung infolge einer unterlassenen Berücksichtigung in den Vorstellungsgesprächen streiten. Wenn er überhaupt das Arbeitsgericht diesbezüglich anruft.
Damit der Arbeitgeber weniger Möglichkeiten der Ausflüchte hat, war mein Rat „auch bei internen Bewerbungen unbedingt empfohlen“ die Schwerbehinderung oder Gleichstellung im Bewerbungsanschreiben zu nennen und überhaupt ein Bewerbungsanschreiben mitzusenden. Ebenso meine Empfehlung die Bewerbung separat zusätzlich an die SBV zur Information zu senden, damit die SBV die ordnungsgemäße Unterrichtung durch den Arbeitgeber prüfen kann.
Eine Empfehlung stellt kein MUSS dar. Doch ist dies eine Vorsichtsmaßnahme, um die Wirkung der SGB IX-Regelungen als Bewerber zu erlangen. Es ist ein Tipp, um Probleme zu verringern.
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Gruß
Wolfgang