Informationspflicht durch AG (Einstellung)

ciralifan, Wednesday, 16.03.2016, 07:22 (vor 3873 Tagen) @ raabigramm030

Moin,
also interne SB-Bewerber sollten den Personalern schon aufgrund der jährlichen Ausgleichsabgabe bekannt sein.
Und das in solchen Fällen keiner in die Pers.akte schaut........schwer zu glauben.
Im Härtefall und wenn es die Frist noch zulässt, Verfahren aussetzen und mit SBV Beteiligung neu einfordern


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