Informationspflicht durch AG (Einstellung)

rollo, Tuesday, 19.04.2016, 08:30 (vor 3839 Tagen) @ WoBi

Hallo WoBi,

.....die Nennung der Schwerbehinderteneigenschaft im Bewerbungsanschreiben wird nach den BAG-Urteilen vom 18.09.2014 - 8 AZR 759/13 und vom 26. 9. 2013 – 8 AZR 650/12 auch bei internen Bewerbungen unbedingt empfohlen.....

Ich lese aus dem BAG-Urteil genau das Gegenteil heraus, s. unten.

Rn. 42
Anderes kann nur dann gelten, wenn dem Arbeitgeber außerhalb des Bewerbungsverhältnisses die Schwerbehinderteneigenschaft positiv bekannt ist, was regelmäßig bei der Innenbewerbung eines schwerbehinderten Mitarbeiters der Fall sein wird..........

Viele Grüße
rollo


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