Nach Widerspruch auf 30 GdB - wieder Widerspruch moeglich? (Antragstellung / Widerspruch)

Pernille, Tuesday, 22.03.2016, 10:55 (vor 2963 Tagen)

Neulich wurde ein SB von 50 auf 20 runtergestuft. Er holte sich die Unterlagen beim Versorgungsamt ein und es war deutlich, dass nicht alle Krankheiten berücksigtigt worden waren. Ausserdem waren nicht alle Beschwerde und Auswirkungen der Krankheiten aufgeführt.

Wir haben dann zusammen eine ausführliche Schilderung der Krankheiten und Beschwerde verfasst, vor allem die psychologische Aspekte der Krankheit. Es ist bekannt, dass diese Seite eine grosse Rolle spielt.

Jetzt hat er den Bescheid erhalten, dass er 30 GdB bekommt, d.H. von 20 auf 30 GdB. Dies ist das Ergebnis von unserem Widerspruch.

Er will auf jeden Fall einen höheren GdB und ist bereits rechtliche Unterstützung dafür zu holen. Bevor er das macht, kann man nochmal Widerspruch (auf Widerspruch ) machen? denn es stellt sich vom Widerspruchverfahrens-Schreiben heraus, dass einer von den Facharzten nicht erneut gefragt worden ist. Dieser Arzt hätte deutlich gemacht, welche psychologischen Beschwerden auf Grund der Erkrankung aufgetreten sind.

Was ist die beste Vorgehensweise in diesem Fall?


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