Nach Widerspruch auf 30 GdB - wieder Widerspruch moeglich? (Antragstellung / Widerspruch)

garda, Berlin, Wednesday, 30.03.2016, 10:36 (vor 2956 Tagen) @ Pernille

Was muss der Mitarbeiter dann machen? Wie macht er formell den Widerspruch? Er fragt, ob er ein Anwalt einschalten soll.

Schriftlich oder vor Ort zur Niederschrift innerhalb der angegebenen Frist.

Einen Anwalt kann er einschalten aber wenn keine Rechtschutzversicherung besteht, die auch bitte ausdrücklich bereits im Widerspruchsverfahren leistet, oder ein Sozialverband die Kosten übernimmt, bleibt er auf den Kosten möglicherweise ganz oder teilweise sitzen, da nur notwendige Kosten im Rahmen eines Widerspruchverfahrens erstattet werden. Dann heißt es also um die Kostenerstattung möglicherweise auch noch streiten, weil eben diese Notwendigkeit im Widerspruchsverfahren bestritten wird.

Der Arbeitnehmer ist an eine richtige Widerspruch interessiert. Er hat eine Reihe von Krankheiten und mein Schätz ist, dass er auf 50 GdB kommen würde, weil die Krankheiten in seinem Leben sehr tief eingreift. (Ich weiß, dass Krankheiten nicht addiert werden).

Worauf basiert diese Einschätzung?

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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