Nach Widerspruch auf 30 GdB - wieder Widerspruch moeglich? (Antragstellung / Widerspruch)

WoBi, Tuesday, 22.03.2016, 12:29 (vor 2963 Tagen) @ Pernille

Hallo Pernille,
gibt es eine Rechtshilfebelehrung im (Abhilfe-)Bescheid? Dort sind die Möglichkeiten erklärt. Fachärzte werden in der Regel nicht angeschrieben. Gutachten und Befunde selbst vorlegen ist einfacher und schneller. Wenn Widerspruch möglich, diese Unterlagen gleich mit einreichen.

Sonst Rechtsberatung z.B. als Mitglied einer Gewerkschaft nutzen. Die vertreten auch im Sozialrecht. Bei privaten Rechtschutz prüfen ob Sozialrecht eingeschlossen ist. Der Klageweg zum Sozialgericht ist möglich. Fristen beachten.

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Gruß
Wolfgang


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