Nach Widerspruch auf 30 GdB - wieder Widerspruch moeglich? (Antragstellung / Widerspruch)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 23.03.2016, 16:23 (vor 2962 Tagen) @ Pernille

Hallo,

ein "Abhilfebescheid" ist grundsätzlich noch kein richtiger Bescheid, sondern lediglich ein Angebot des VA zur gütlichen Einigung. Der sbM muß dies nicht akzeptieren, sondern kann auf einem "richtigen" Widerspruchsbescheid bestehen, gegen den dann auch geklagt werden kann.

--
&Tschüß

Wolfgang


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