Nach Widerspruch auf 30 GdB - wieder Widerspruch moeglich? (Antragstellung / Widerspruch)
Hallo,
ein "Abhilfebescheid" ist grundsätzlich noch kein richtiger Bescheid, sondern lediglich ein Angebot des VA zur gütlichen Einigung. Der sbM muß dies nicht akzeptieren, sondern kann auf einem "richtigen" Widerspruchsbescheid bestehen, gegen den dann auch geklagt werden kann.
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&Tschüß
Wolfgang