Nach Widerspruch auf 30 GdB - wieder Widerspruch moeglich? (Antragstellung / Widerspruch)
Danke für die Antwort Albarracin.
Bitte
Was muss der Mitarbeiter dann machen? Wie macht er formell den Widerspruch? Er fragt, ob er ein Anwalt einschalten soll.
Wenn es wirklich nur um einen "Abhilfebescheid" geht, dann muß der AN gar nichts machen. Schweigen gilt als Ablehnung.
Der Arbeitnehmer ist an eine richtige Widerspruch interessiert.
Den hat er doch schon gemacht, wenn es jetzt einen "Abhilfebescheid" gibt ????
Den gibt es nämlich nur - wie bereits geschrieben - als "Angebot" im laufenden Widerspruchsverfahren.
Und was soll denn dann ein "richtiger" Widerspruch sein ???
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&Tschüß
Wolfgang