Nach Widerspruch auf 30 GdB - wieder Widerspruch moeglich? (Antragstellung / Widerspruch)

Pernille, Wednesday, 30.03.2016, 10:22 (vor 2956 Tagen) @ albarracin

Danke für die Antwort Albarracin.

Was muss der Mitarbeiter dann machen? Wie macht er formell den Widerspruch? Er fragt, ob er ein Anwalt einschalten soll.


Der Arbeitnehmer ist an eine richtige Widerspruch interessiert. Er hat eine Reihe von Krankheiten und mein Schätz ist, dass er auf 50 GdB kommen würde, weil die Krankheiten in seinem Leben sehr tief eingreift. (Ich weiß, dass Krankheiten nicht addiert werden).


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion