Nach Widerspruch auf 30 GdB - wieder Widerspruch moeglich? (Antragstellung / Widerspruch)

Pernille, Wednesday, 23.03.2016, 15:07 (vor 2962 Tagen) @ garda

Danke für die Antworte.

Der SB-Mensch hat einen "Abhilfe-Bescheid" erhalten.

In diesem Bescheid ist die (neue) GdB auf 30 GdB erwähnt und auf welchem Basis (Beschwerden und Krankheiten aufgelistet).

Dann steht

Dieser Bescheid wird Gegenstand des anhängigen Widerspruchverfahrens.
Es wird bis spätestens xx.4.2016 an das xxx Amt für Versorgung und Soziales in (Stadtname) gebeten, ob Sie nunmehr Ihren Widerspruch gegen den Bescheid von x.Januar. 2016 zurücknehmen, wenn nicht, welche weiteren Ansprüche Sie gelten
machen.

Der Widerspruch hatten wir in Januar 2016 gemacht. Darauf hin erhielte der betroffenen ein Schreiben vom Versorgungsamt, dass er erwähnen sollte bei welchen Ärzten er in Behandlung waren bezüglich x und Y Beschwerden. Er teilte diese Namen mit. Danach wurden diese Ärzte nicht angeschrieben. Darüber hinaus gibt es eine zusätzliche Krankheit, die erst im Widerspruchverfahren erwähnt wurde. Diese Krankheit wird nicht im Abhilfe-Bescheid erwähnt.


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