Autismus im Betrieb (Fragen zu einer Behinderung)

Monica99, Tuesday, 14.03.2017, 13:35 (vor 2601 Tagen) @ onkel

Hallo onkel,

habe gerade einmal in Dein Profil geschaut.

SBV; 1-Personenvertretung, z.Z. ohne Stellvertreter;
öffentlicher Dienst; BetrVG.

Stimmt dieses so noch?
Hast Du immer noch keinen Stellvertreter?

Wenn ja, Du musst ja stets auf eine Wahl/Nachwahl von Stellvertretern hinwirken. Dir ist ja auch bekannt wer wählbar ist. Kandidaten müssen selbst nicht wahlberechtigt sein.

PS: Die Antworten von Paul1 sind schon richtig. Bei "nur" wenigen Schwerbehinderten sollte man diese und ihre Behinderungen bzw die möglichen Auswirkungen daraus kennen. Denn nun so kann man wirklich gut unterstützen und helfen, zB den § 81,4 ff SGB IX umsetzen. Daher sollte man wenn man neu ins Mandat kommt einmal persönlichen Kontakt zu allen Schwerbehinderten suchen und die Hintergründe erfragen.

--
mfg Monica


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