Autismus im Betrieb (Fragen zu einer Behinderung)

Heinrich, Wednesday, 15.03.2017, 19:59 (vor 2592 Tagen) @ onkel

Hallo,

Danke für den Kommentar. Gefällt mir, aber leider besteht in unserem Betrieb nicht die Möglichkeit zur Zwangsrekrutierung von MitarbeiterInnen für das Stelli-Amt. Auch wenns noch so schön wäre und im Gesetzt steht. Der Wunsch sich im Betrieb zu engagieren hält sich im Allgemeinen in sehr engen Grenzen.`

Zwangstekrutierung gibt es nicht auch nicht im Gesetz. Doch die Vertrauensperson MUSS bei 9 bzw bis 50 Schwb zur Wahlversammlung zur Nachwahl/ Wahl der Stellvertreter einlade. Einfach nur feststellen es mag keiner ist nicht ausreichend. Oft findet man unter den Ersatzmitglieder des BR/ PR Kandidaten. Denn diese sind ja grundsätzlich bereit ein Mandat wahrzunehmen.

Und noch ein Letztes; Bestimmte Gremien gibt es in unserem Unternehmen nicht, da diese in der Tat nicht benötigt werden (nicht den Stelli-Job!)und das im Einvernehmen zwischen AG und BR.

Welche Gremien sind hier gemeint?


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