Vorstellungsgespräch Absage wegen Urlaub (Allgemeines)

Monica99, Monday, 30.10.2017, 09:50 (vor 2369 Tagen) @ jürgen

Hallo,

klage berechtigt wäre aber nur der Bewerber, nicht die SBV denn diese wurde ja nicht benachteiligt!! Der wird es sich aber überlegen, denn solche Klagen sprechen sich herum/ werden bekannt. Diese hilft dann ggf nicht weiter bei weiteren Bewerbungen. Denn welcher AG stellt schon gerne Bewerber ein die einen anderen AG schon einmal verklagt haben.

Ganz abgesehen von den drohenden Kosten einer Klage bis zum BAG/BVG.

--
mfg Monica


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion