Vorstellungsgespräch Absage wegen Urlaub (Allgemeines)
Hallo Cebulon, danke für den Link.
Wie geschrieben, geht es hier um eine Terminverlegung um gerade mal 2 Tage nach Bewerbungsfristende. Auch webnn die Stelle vakant war. Ich denke dass hier schon eine Verletzung gegen Art. 33 /2 GG vorliegt.