Vorstellungsgespräch Absage wegen Urlaub (Allgemeines)

jürgen, Hessen, Wednesday, 01.11.2017, 07:45 (vor 2368 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon, danke für den Link.
Wie geschrieben, geht es hier um eine Terminverlegung um gerade mal 2 Tage nach Bewerbungsfristende. Auch webnn die Stelle vakant war. Ich denke dass hier schon eine Verletzung gegen Art. 33 /2 GG vorliegt.


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