Vorstellungsgespräch Absage wegen Urlaub (Allgemeines)

jürgen, Hessen, Wednesday, 01.11.2017, 13:48 (vor 2380 Tagen) @ Monica99

Hallo Monica99, nochmals vielen Dank für die kritischen Worte. Natürlich ist mir bewusst dass ich nicht klagen kann und natürlich hab ich mir den angespr. Art., sogar mehr als einmal, durchgelesen. Ich habe mich zuerst auch gefragt, wieso er passen kann. Dies geht natürlich nur, wenn mann sich das entsprechende Urteil dazu anschaut, auf welches cebulon verwiesen hat und da wird deutlich, dass hier ein Verstoß vorliegt.
Es ist eine Frage der Interpretation. Wie bereits mit Verweis auf das Dokument:" Inhalt und Grenzen der Einladungspflicht des öffentlichen Arbeitgebers nach § SGB_IX § 82 Satz 2 und 3 SGB )" sind u.a. Krankheit und Urlaub beachtliche Verhinderungsgründe. Und trotz vakanz der Stelle sollten 2 Tage für den AG kein Problem sein, einen Termin zu verschieben.


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