Vorstellungsgespräch Absage wegen Urlaub (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 06.11.2017, 10:48 (vor 2356 Tagen) @ jürgen

Hallo,

als externer Bewerber sollte man immer bekannte Verhinderungszeiten in der Bewerbung angeben.
Dies nicht nur für den Fall kurzfristig terminierter Gespräche, sondern auch für evtl. notwendige Rücksprachen.

Je nachdem, über was für einen Betrieb wir reden, kann es schon problematisch werden, wenn Termine kurzfristig verschoben werden müssen - insbesondere dann, wenn eine Vakanz dringend besetzt werden muß.
Bei uns zB haben derartige Verfahren sehr oft einen mehrwöchigen Vorlauf, um die Termine aller am Bewerbungsverfahren Beteiligten für das Verfahren zu koordinieren und kurzfristige Terminverschiebungen bringen dann zT erhebliche Verzögerungen des Verfahrens mit sich.

Deswegen bin ich - je nach Einzelfallumständen - tendenziell in diesem Fall bei Monica.

--
&Tschüß

Wolfgang


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