Vorstellungsgespräch Absage wegen Urlaub (Allgemeines)
Hallo Jürgen,
wenn man sich auf ein Gesetz und hier auf das GG beruft sollt, nein MÜSSTE man es vorher mind. einmal lesen!!
Denn dann hättest Du etkannt, dass dieser Art. des GG hier gar nicht betroffen ist.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Öffentliches_Amt
Weiter wie erwähnt wäre die SBV gar nicht klageberechtigt!
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mfg Monica