Auftragsübertragung der örtl. SBV an GSBV (Gesamt-Konzern-SBV)
Wäre auch ein Verstoß gegen den Datenschutz.
Hallo, das mit dem Arbeitnehmerdatenschutz sehe ich nicht ganz so eng, jedenfalls dann, sofern dieser sbM damit einverstanden sein sollte (vgl § 95 Abs 3 Satz 2 SGB IX und § 96 Absatz 7 Satz 3 SGB IX). Dann kann m.E. die örtliche SBV auch "Ross und Reiter" nennen. Sehe daher keine datenschutzrechtlichen Bedenken.
Gruß,
Cebulon