Auftragsübertragung der örtl. SBV an GSBV (Gesamt-Konzern-SBV)

Cebulon, Monday, 04.12.2017, 21:43 (vor 2327 Tagen) @ Monica99

Wäre auch ein Verstoß gegen den Datenschutz.

Hallo, das mit dem Arbeitnehmerdatenschutz sehe ich nicht ganz so eng, jedenfalls dann, sofern dieser sbM damit einverstanden sein sollte (vgl § 95 Abs 3 Satz 2 SGB IX und § 96 Absatz 7 Satz 3 SGB IX). Dann kann m.E. die örtliche SBV auch "Ross und Reiter" nennen. Sehe daher keine datenschutzrechtlichen Bedenken.

Gruß,
Cebulon


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