Auftragsübertragung der örtl. SBV an GSBV (Gesamt-Konzern-SBV)

Monica99, Tuesday, 05.12.2017, 16:25 (vor 2305 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,
"Die Gesamtschwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der schwerbehinderten Menschen in Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe oder Dienststellen des Arbeitgebers betreffen und von den Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Betriebe oder Dienststellen nicht geregelt werden können, ..."
Wobei der örtliche Ansprechpartner für die Kolleginnen und Kollegen die jeweilige örtliche SBV ist und bleibt.

Stimmt!

Doch:
"Das kann z.B. im Rahmen von Entlassungen in mehreren Betrieben oder Verlagerungen von Aufgaben- / Fertigungsinhalte der Fall sein."

Diese stimmt so nicht, denn hier geht es um die Wahrnehmung/ Umsetzung der § 81, 84, 95 SGB IX. Dieses ist und bleibt örtl. Zuständigkeit. Ggf von mehreren betroffenen SBVn. Denn es sind örtl. regelbare/umsetzbare Angelegenheiten.

Klar kann die SBV sich hier Rat bei der GSBV holen.

Aber der AG muss hier nicht mit der GSBV zusammenarbeiten oder ihr ggf Infos/ Unterlagen überlassen.

--
mfg Monica


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