Auftragsübertragung der örtl. SBV an GSBV (Gesamt-Konzern-SBV)

Monica99, Tuesday, 05.12.2017, 13:29 (vor 2306 Tagen) @ WoBi

Hallo,
die GSBV hat nicht das Recht sofern es eine SBV gibt deren Aufgaben lt. SGB IX wahrzunehmen. Sie ist dann örtl. nicht im Mandat. Das SGB IX sieht es auch nicht vor, wenn die SBV sagt ich bin neu und daher überfordert.

Wolfgang, auch wenn ein Unternehmen in mehreren Betrieben AN kündigt, ist es ausschließlich die Aufgabe der SBV hier den § 95 und ggf §§ 81 u. 84 SGB IX wahrzunehmen.

Im Gegensatz zum BetrVG sieht das SGB IX eben KEINE Aufgabenübertragung auf die GSBV vor.

--
mfg Monica


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