Auftragsübertragung der örtl. SBV an GSBV (Gesamt-Konzern-SBV)

sandunika, Baden-Württemberg, Monday, 04.12.2017, 21:49 (vor 2333 Tagen) @ Monica99

Hallo Monica,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Die Rahmenbedingungen sind nicht das Problem. Es geht nur darum, zulässig oder nicht?
bzw. wer hatte auch schon dieses Problem und wie wurde es gelöst?

by the way:
Es liegt kein Datenschutzproblem vor, die betroffen Personen geben zur Sicherheit schriftlich ihr Einverständnis ab.

Die SBV ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Gibt es Ausnahmen?
[link=http://www.integrationsaemter.de/SBV-Haeufig-Gestellte-Fragen/342c/index.html#Geheimhaltungspflicht][/link]
Die Schwerbehindertenvertretung unterliegt einer besonderen Geheimhaltungspflicht. Die Schweigepflicht gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt fort. Ausnahmen von der Schweigepflicht gibt es für die Schwerbehindertenvertretung in den Fällen, in denen der Betroffene der Offenbarung zugestimmt hat oder in der Zusammenarbeit mit dem Betriebs- oder Personalrat und der Stufenvertretung, da hier ein gemeinschaftliches Verschwiegenheitsgebot besteht. Darüber hinaus besteht gemäß § 96 Abs. 7 Satz 3 SGB IX eine Offenbarungspflicht gegenüber der Agentur für Arbeit, den Rehabilitationsträgern und dem Integrationsamt, wenn es im Rahmen der Aufgabenerfüllung im Einzelfall notwendig ist.

--
LG
Sandunika


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