Unterbrechung der 6-stündigen Eingliederung (BEM)

Apanatshi, Bayern, Tuesday, 05.12.2017, 13:39 (vor 2327 Tagen)

Liebe Kollegen,
habe hier ein kuriosen Fall, der nach meiner Meinung so nicht Schule machen darf.
Eine Mitarbeiterin ist in einer stufenweisen Wiedereingliederung
1. Woche 3 Stunden
2. Woche 4 Stunden
3 Woche 5 Stunden
4 Woche 6 Stunden
Die Mitarbeiterin ist eine Vollzeitkraft (7,7 Std.) und soll wieder an ihre volle Belastung herangeführt werden.
Nun kommt die Vorgesetzte auf die Idee, die Mitarbeiterin vormittags 4 Stunden arbeiten zu lassen, gibt ihr 1 Stunde Pause und soll dann wieder 2 Stunden arbeiten.
nach meiner Meinung ist das nicht zielführend. in der ärztlichen Anordnung steht auch nichts von einer Pause. Darüber hinaus hat die Mitarbeiterin im "Echtbetrieb" auch keine Stunde Pause, sondern muss spätestens nach 6 Stunden erst eine Pause von 30 Minuten nehmen. Eine andere Arbeitszeit gibt es nicht.
Da sich die Mitarbeiterin weigerte so zu arbeiten, soll sie nun einen Abmahnung bekommen.

Wie ist denn die Rechtslage. Könnte der AG in der Tat eine 6-stündig angeordnete Tätigkeit vom Facharzt auf 2x aufsplitten? Der MA wird ja durch diese Aufsplittung auch die Möglichkeit genommen, Termin zur Therapie und Ärzten wahrzunehmen und das obwohl sie noch defacto im krank ist und auch Krankengeld bezieht. Leider kann ich zu dieser Thematik nichts finden, das mich wirklich weiterbringt. vielleicht könnt ihr mir noch was dazu beitragen.
Im übrigen - wir sind ein Klinikbetrieb, umso kurioser erscheint diese Verfahrensweise für mich.

Gruß A.


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