Unterbrechung der 6-stündigen Eingliederung (BEM)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 08.12.2017, 16:35 (vor 2329 Tagen) @ Apanatshi

Ist das so oder wurde dies alles mündlich besprochen?

Der Wiedereingliederungsplan regelt im Einzelnen den Ablauf der schrittweisen Arbeitsaufnahme. Ihm müssen alle Beteiligten (Versicherter, behandelnder Arzt, Arbeitgeber) durch Unterschrift zustimmen.
Insbesondere konkretisiert der Plan den Verlauf der Wiedereingliederungsphase vor dem Hintergrund der bestehenden krankheitsbedingten Einschränkungen der Leistungsfähigkeit des Versicherten einerseits und seiner zu erwartenden gesundheitlichen und leistungsmäßigen Fortschritte andererseits.
Er enthält demnach Informationen über
• die zeitliche Abstufung und Ausdehnung des Wiedereingliederungsverlaufs, die Abfolge und Dauer der einzelnen Belastungsstufen;
• die notwendige Vermeidung bestimmter arbeitsbedingter Belastungen und nicht geeigneter Tätigkeiten sowie
• flankierende Maßnahmen am Arbeitsplatz (z. B. Arbeitserleichterungen, technische Hilfen).
Vor allem sind in ihm die tägliche Arbeitszeit und die Tätigkeiten angegeben, die der Versicherte während der Phase der Wiedereingliederung ausüben kann bzw. denen er nicht ausgesetzt werden darf. Die schrittweise Arbeitsaufnahme vollzieht sich nach den im Wiedereingliederungsplan enthaltenen Vorgaben
.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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