Kündigung einer gleichgestellten Person (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 05.02.2018, 10:38 (vor 2265 Tagen) @ Apfelsaft

Hallo,

Was sollte die SBV da noch tun?

Vielleicht sollte sich die SBV von der Fixierung auf das BEM lösen und für die betroffene ANin die Einleitung eines Präventionsverfahrens nach § 167 Abs. 1 SGB IX (§ 84 Abs. 1 aF) verlangen, welches der AG eigentlich schon längst hätte einleiten müssen.
Die Eröffnung dieses Verfahrens ist nämlich erst mal nicht abhängig von der Zustimmung der betroffenen ANin.

Solange der AG dieses Verfahren (insbesondere die Einschaltung des IA) nicht eingeleitet hat, hat das IA ausreichend Grund, einer Kündigung zu widersprechen.

Vielen Dank im Voraus für Eure Meinungen.

Bitte sehr

--
&Tschüß

Wolfgang


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