Kündigung einer gleichgestellten Person (Allgemeines)

wurzelkasper, Monday, 05.02.2018, 16:47 (vor 2271 Tagen) @ WoBi

Mich würde erst mal interessieren was im Rahmen des § 167 Abs. 1 SGB IX bisher passiert ist?
Das wird für mich nicht ganz klar aus dem Eröffnungspost.

So wie ich das verstehe, man möge mich korrigieren, ist die SBV, die Betroffene und der AG in Gesprächen.
Vielleicht nicht alle immer am gleichen Tisch aber im Zweiergespräch schon.
Sonst wüste die SBV ja nicht das man die Kollegin jetzt wieder kündigen will. Das kann ja nur aus einem Gespräch mit dem AG oder Betroffenen bekannt sein. Weil als erfolgt lese ich das nicht aus dem Posting.

Ob damit die Anforderungen des §167 Abs. 1 SGB IX ausgeschöpft sind kann ich mit dem Wissenstand nicht beurteilen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion