Kündigung einer gleichgestellten Person (Allgemeines)

MatthiasNRW, Tuesday, 06.02.2018, 09:51 (vor 2270 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

sehr harte Worte der Kollegin/dem Kollegen gegenüber.
Das Forum soll doch genau den Austausch ermöglichen und auch dem Erkenntnisgewinn dienen.
"Apfelsaft" ist doch unzweifelhaft bemüht, die Möglichkeiten der SBV zu nutzen.

Nicht zuletzt stehen doch Kenntnisse auch in Wechselwirkung mit der Philosophie des Dienstherren als Arbeitgeber sowie der Bereitschaft der Kolleginnen und Kollegen der Mitarbeitervertretung, die Beteiligung der SBV zu forcieren.

Wenn das Instrument des bEM vorrangig als Fehlzeitengespräch wahrgenommen wird, zeigt mir persönlich das schon sehr viel. Nämlich, dass der Präventionsgedanken generell schwächer ausgeprägt zu sein scheint.

Der Hinweis auf § 167 Abs. 1 SGB IX ist sicher sinnvoll und richtig.

Von meiner Seite aus möchte ich noch auf das Schulungsprogramm des Integrationsamtes in Bayern hinweisen:
https://www.kurse-inklusionsamt-bayern.de/index.html

Hilfreich ist nicht nur der fachliche Input, sondern auch der Austausch mit anderen SBVen und Tipps zur Vorgehensweise.

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Gruß
Matthias


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