Wöchentliches Büro Gespräch mit Stellvertreter (Allgemeines)

Monica99, Friday, 08.02.2019, 09:23 (vor 1875 Tagen) @ siffertmi

Hallo,
die SBV ist lt. Gesetz eine EIN-Personenvertretung. Bedeutet, die Stellvertreter haben NUR ein ruhendes Mandat. Vergleichbar mit den Ersatzmitgliefern des BR/PR. Diese kommen also nur im gesetzl. Rahmen der Verhinderungsvertretung, Ausnahme ggf. bei mehr als 100 Schwerbehinderten, ins aktive Mandat.

Daher muss auch hier das Datenschutzgesetz beachtet werden. Also dürfen diesen im ruhenden Mandat KEINE Fakten/Daten genannt werden bzw. Einblick in Unterlagen gewährt werden. Ausnahme "Geschäftsübergabe"wegen anstehender Wahrnehmung der Verhinderungsvertretung.

Da die Stellvertreter nicht im Mandat sind, dürfen diese auch in dieser Zeit NICHT den Arbeitsplatz verlassen um Tätigkeiten oder Wochengespräche usw. als SBV wahrnehmen. Dieses wäre eine Arbeitspflichtverletzung welche der AG ahnden könnte,
.

Fazit: Er kann solche Verletzungen der Arbeitspflicht untersagen.

Der SBV drohen hier sogar ggf. wegen Verstoß gegen den Datenschutz rechtliche Maßnahmen.

--
mfg Monica


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