Wöchentliches Büro Gespräch mit Stellvertreter (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 09.02.2019, 12:51 (vor 1896 Tagen) @ sbv-nl-west

hallo sbv-nl-west,

Du solltest § 25 BetrVG nicht überinterpretieren.

Für die SBV gelten aus dem § 25 nur die Kommentierung/Rechtsprechung zum Begriff der "Verhinderung".
Der Verhinderungsfall selber ist im SGB IX definiert. Und unter 100 sbM ist es völlig klar, daß Stellis nur anlassbezogen (Verhinderung o.ä.) tätig werden können. Und nur dann - im konkreten Vertretungsfall - kann eine vorherige/nachträgliche Abstimmung zulässig sein.
Für ein regelmäßiges, wöchentliches "Plauderstündchen" der VP mit den Stellis fehlt es nunmal bei weniger als 100 sbM an jeglicher Grundlage.

--
&Tschüß

Wolfgang


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