Arbeitszeitreduzierung aus gesundheitlichen Gründen (Allgemeines)

Cebulon, Friday, 15.03.2019, 22:30 (vor 1882 Tagen) @ WoBi

ohne dass es einer Zustimmung des Arbeitgebers zur Änderung der vertraglichen Pflichten bedarf.

Hallo Wolfgang, ebenso "druckfrisch" auch LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2019, 15 Sa 1021/18, II.1.1, unter Bezug auf die ständige langjährige BAG-Rechtsprechung - sowie ausführlich Prof. Düwell, LPK-SGB IX, 5. Auflage 2019, § 164 Rn. 207 - 209. Das galt schon so nach dem früheren SchwbG. Diese Behörde ist da wohl nicht auf der Höhe der Zeit, sondern noch letztes Jahrhundert.

Gruß,
Cebulon.


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