Arbeitszeitreduzierung aus gesundheitlichen Gründen (Allgemeines)

WoBi, Saturday, 16.03.2019, 08:21 (vor 1882 Tagen) @ Cebulon

Danke Cebulon für deinen Hinweis. Allein die Randnummer 28 des genannten LAG-Urteils gibt Gerorgina genügend weitere Argumentationen.

"1.1. Zu den gleichlautenden Normen in § 81 SGB IX a.F. hat das BAG entschieden, dass ein schwerbehinderter Mensch jederzeit und ohne Bindung an Formen und Fristen verlangen kann, in einem seiner Behinderung Rechnung tragenden zeitlichen Umfang eingesetzt zu werden (BAG 14.03.2006 – 9 AZR 411/05 – juris Rn. 17). Ein solcher Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung mit der verringerten Arbeitszeit entsteht unmittelbar bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen. Es bedarf daher keiner vorhergehenden Vertragsänderung (BAG 14.10.2003 – 9 AZR 100/03 – juris Rn. 36). Insofern ist ein Arbeitgeber nach § 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 SGB IX auch zu einer Umgestaltung der Arbeitsorganisation verpflichtet (BAG 14.03.2006 – 9 AZR 411/05 – juris Rn. 18). ..."

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Gruß
Wolfgang


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