Arbeitszeitreduzierung aus gesundheitlichen Gründen (Allgemeines)
Was schlagt ihr für eine Vorgehensweise vor, welche gesetzlichen Bestimmungen können wir anführen?
Hallo, einen aktuellen SGB IX-Fachkommentar beschaffen, und auszugsweise eine Kopie der Kommentierung an diese Dienststelle geben zu dem § 164 SGB IX als Beleg für Teilzeitanspruch mit ärztlicher Bescheinigung.
Zumindest könnten diese Bürokraten wenigstens mal in Nr. 4.8 der Teilhaberichtlinien 2012 gucken: "Schwerbehinderte Menschen haben im Rahmen der Zumutbarkeit einen Anspruch auf Teilzeit" Da steht nichts von "drei Monaten".
Gruß,
Cebulon