Arbeitszeitreduzierung aus gesundheitlichen Gründen (Allgemeines)

Georgina, Saturday, 16.03.2019, 08:55 (vor 1883 Tagen) @ WoBi

"1.1. Zu den gleichlautenden Normen in § 81 SGB IX a.F. hat das BAG entschieden, dass ein schwerbehinderter Mensch jederzeit und ohne Bindung an Formen und Fristen verlangen kann, in einem seiner Behinderung Rechnung tragenden zeitlichen Umfang eingesetzt zu werden (BAG 14.03.2006 – 9 AZR 411/05 – juris Rn. 17). Ein solcher Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung mit der verringerten Arbeitszeit entsteht unmittelbar bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen. Es bedarf daher keiner vorhergehenden Vertragsänderung (BAG 14.10.2003 – 9 AZR 100/03 – juris Rn. 36). Insofern ist ein Arbeitgeber nach § 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 SGB IX auch zu einer Umgestaltung der Arbeitsorganisation verpflichtet (BAG 14.03.2006 – 9 AZR 411/05 – juris Rn. 18). ..."

Danke :-D
Nochmals zur Befristung: kann man also theoretisch auch einen Zeitraum festlegen (z.B 6 Monate, 3 Jahre) ?
Falls man danach zur vertraglich vereinbarten Zeit zurück gekehrt ist und nach einiger Zeit bemerkt, dass es doch nicht geht: kann man die Reduktion dann erneut verlangen?
Wo genau (ausser in dem vagen Begriff der "Zumutbarkeit") sind die Grenzen gesteckt?


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