PR boykottiert die SBV (Allgemeines)
Moin Moin Karin,
die Linksqualle äh Rechtsquelle ist § 181 SGB IX: Der Arbeitgeber bestellt einen Inklusionsbeauftragten, der ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt
Damit ist klar, dass dieser zu bestellen ist. Früher hieß dieses Amt: Arbeitgeberbeauftragte/r für schwerbehinderte Menschen. Kommt der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nach, ist er selber zuständig.
Liebe Grüße
Hendrik