PR boykottiert die SBV (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 23.04.2019, 10:38 (vor 1830 Tagen) @ Karin73

Moin Moin Karin,

die Linksqualle äh Rechtsquelle ist § 181 SGB IX: Der Arbeitgeber bestellt einen Inklusionsbeauftragten, der ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt

Damit ist klar, dass dieser zu bestellen ist. Früher hieß dieses Amt: Arbeitgeberbeauftragte/r für schwerbehinderte Menschen. Kommt der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nach, ist er selber zuständig.

Liebe Grüße

Hendrik


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