PR boykottiert die SBV (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 23.04.2019, 11:45 (vor 1830 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

auch wenn die Nichtbestellung eines Inklusionsbeauftragten nicht Bußgeldbewehrt ist, bleibt die Unterlassung der Bestellung für den AG nicht unbedingt folgenlos.
Den zum Einen kann natürlich die SBV ständig die Nichtbestellung als einen "Verstoss gegen gegen ein zu Gunsten schwerbehinderter Menschen geltendes Gesetz" beanstanden (Düwell in LPK SGB IX, § 181 Rn 8).
Zum Anderen ist die Nichtbestellung eines Inklusionsbeauftragten ein schwerwiegendes Indiz bei einem AGG-Verfahren iSd § 22 AGG:
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__22.html
(Düwell, a.a.O.)

--
&Tschüß

Wolfgang


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