Ab welchem Zeitpunkt werde ich als SchbV eingebunden (Allgemeines)

Jan, Tuesday, 20.06.2006, 15:51 (vor 6529 Tagen)

Hallo,

habe folgendes Problem: Ein MA war längere Zeit erkrankt und kämpft nun um ein anderes Tätigkeitsfeld innerhalb der Firma. Ich wurde bisher noch nicht dazu gerufen, mit der Begründung das betreffender MA noch keinen Ausweis hat.
Fakt ist das er einen beantragt hat und alles noch bearbeitet wird.
Nun ist es so das ein MA mit Antragstellung einen besonderen Kündigungsschutz hat, sollte er dann nicht auch von der SchBV vertreten werden>
Ich konnte im SGB IX leider nichts dazu finden.
Wäre toll wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.

Alles Gute

Jan


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