Ab welchem Zeitpunkt werde ich als SchbV eingebunden (Allgemeines)
Hallo,
ich bin seit fast 10 Jahren Vertrauensmann der schwerbehinderten. Laut
SGB IX hat der Mitarbeiter bei Antragsstellung bis zur Annerkennung keinen Kündigungsschutz mehr. Im alten SchwbG war es so geregelt, dass Antragssteller ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung den Schutz des SchwbG genießt. Heute trifft dies nur noch bei einem Antrag auf Gleichstellung zu.
Hoffe Ihnen geholfen zu haben, stehe gerne bei weiteren Fragen zur Verfügung!
MfG
H. Lichtenberg