Ab welchem Zeitpunkt werde ich als SchbV eingebunden (Allgemeines)

Helmut, Tuesday, 27.06.2006, 12:59 (vor 6523 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Helmut,
»
» Du hast betreffend des Kündigungsschutzes Recht. Es ist aber hier zu
» unterscheiden, zwischen Kündigungsschutz und Rechte des SchwbV/ Pflichten
» des AG gem. § 81 SGB IX und Einbindung des SchwbV gem. § 95 SGB IX.
»
» Das alte Recht des Kündigungsschutzes bei Gleichstellung wird leider
» teilweise auch schon in Frage gestellt. Aber nicht vom mir.


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