Ab welchem Zeitpunkt werde ich als SchbV eingebunden (Allgemeines)
» Hallo Helmut,
»
» Du hast betreffend des Kündigungsschutzes Recht. Es ist aber hier zu
» unterscheiden, zwischen Kündigungsschutz und Rechte des SchwbV/ Pflichten
» des AG gem. § 81 SGB IX und Einbindung des SchwbV gem. § 95 SGB IX.
»
» Das alte Recht des Kündigungsschutzes bei Gleichstellung wird leider
» teilweise auch schon in Frage gestellt. Aber nicht vom mir.