Ab welchem Zeitpunkt werde ich als SchbV eingebunden (Allgemeines)

Michael, Wednesday, 21.06.2006, 08:25 (vor 6529 Tagen) @ Jan

Hallo Jan,

ich bin der Meinung, dass du nicht unbedingt ein Eingliederungsmanagement abgeschlossen haben musst, da laut dem § 84 SGB IX der Betriebsrat sich um die nichtbehinderten kümmern muss. Eigentlich sollte es so sein, dass der AG sich beim BR gemeldet hat, aufgrund der Situation des Mitarbeiters. Wenn du dann noch ein gutes Verhältnis mit dem BR hast, kannst du doch schon im Vorfeld mit ihm agieren, bis der Bescheid da ist.
Ich würde es so halten.

Ciao Michael


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