Ab welchem Zeitpunkt werde ich als SchbV eingebunden (Allgemeines)
Hallo Bernhard,
Sie haben nicht ganz recht mit Ihrer Aussage, laut Integrationsamt ist es nicht die Pflicht des AG den Vertrauensmann mit einzubeziehen wenn das Antragsverfahren noch nicht abgeschlossen ist bzw. die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft vorliegt.
MfG
Helmut Lichtenberg