Ab welchem Zeitpunkt werde ich als SchbV eingebunden (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 22.06.2006, 11:58 (vor 6528 Tagen) @ Lichtenberg Helmut

Hallo Helmut,

Du hast betreffend des Kündigungsschutzes Recht. Es ist aber hier zu unterscheiden, zwischen Kündigungsschutz und Rechte des SchwbV/ Pflichten des AG gem. § 81 SGB IX und Einbindung des SchwbV gem. § 95 SGB IX.

Das alte Recht des Kündigungsschutzes bei Gleichstellung wird leider teilweise auch schon in Frage gestellt. Aber nicht vom mir.


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