Ab welchem Zeitpunkt werde ich als SchbV eingebunden (Allgemeines)
Hallo Helmut,
Du hast betreffend des Kündigungsschutzes Recht. Es ist aber hier zu unterscheiden, zwischen Kündigungsschutz und Rechte des SchwbV/ Pflichten des AG gem. § 81 SGB IX und Einbindung des SchwbV gem. § 95 SGB IX.
Das alte Recht des Kündigungsschutzes bei Gleichstellung wird leider teilweise auch schon in Frage gestellt. Aber nicht vom mir.